Langjährige Vertretungstätigkeit in einer Vielzahl großer und zum Teil öffentlichkeitswirksamer Causen aus dem Bereich des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts ermöglicht eine bestmögliche Vertretung des Klienten in diesem Rechtsgebiet. Profunde Rechtskenntnis, gepaart mit umfassender Kenntnis der zum Teil hochkomplexen Abläufe in Verfahren aus diesem Rechtsbereich gewährleisten, dass der Standpunkt des Mandanten Gehör findet und seine Rechte in einem fairen Verfahren gewahrt werden. Im Rahmen einer umfassenden Complianceberatung kann das strafrechtliche Gefahrenpotential durch präventive Maßnahmen minimiert und Complianceverstöße vermieden werden.
Wir nehmen Ihre Interessen gerne in folgenden Rechtsgebieten umfassend wahr:
WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTRAFRECHT, COMPLIANCE
ALLGEMEINES STRAFRECHT, FINANZSTRAFRECHT
Bei allgemeinen strafrechtlichen Problemen, aber auch im komplexen Bereich des Finanzstrafrechtes sind Sie in unserer Kanzlei bestens aufgehoben. Verständnis für die rechtlichen Probleme des täglichen Lebens, die Fähigkeit dem Klienten zuzuhören und seine Wünsche und Anliegen bestmöglich umzusetzen, sind unser oberstes Gebot. Im Bereich des Finanzstrafrechtes gewährleistet fachübergreifendes Denken sowie profunde Kenntnis steuerrechtlicher Zusammenhänge eine optimale Vertretung unserer Klienten.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Wir stehen Ihnen bei der Lösung allgemeiner zivilrechtlicher Probleme mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob es sich um nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten, die Einbringlichmachung von Forderungen wie z.B. aus Darlehenverträgen oder um sonstige zivilrechtliche Probleme handelt, wir sind stets für Sie da.
EHE-, FAMILIEN- UND UNTERHALTSRECHT
Die Lösung von Problemen zwischen Lebenspartnern und innerhalb von Familien ist unserer Kanzlei ein spezielles Anliegen. Wir beraten Sie in diesem Rechtsbereich nicht nur über Ihre finanziellen Ansprüche oder Verpflichtungen, sondern versuchen darüber hinaus, die in Familien typischer Weise immer wieder auftretenden Probleme einer ganzheitlichen Lösung zuzuführen. Sollte es es zum Streitfall kommen, können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Kanzlei Ihre Interessen auch vor Gerichten und Behörden bestmöglich vertritt und Ihren berechtigten Anliegen zum Durchbruch verhilft.
ERBRECHT
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung von Testamenten und der Regelung aller Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten. Auch übernehmen wir die Vertretung in allen Verlassenschaftsverfahren und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche aus letztwilligen Verfügungen oder gesetzlichen Erbrechten durchzusetzen. Auch für die Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen und deren Geltendmachung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
MIETRECHT
Mietrechtliche Angelegenheiten stellen einen besonderen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit unserer Kanzlei dar. Dieser Rechtsbereich zeichnet sich in besonderer Weise durch hochgradige Komplexität aus, sodass die Beratung und Vertretung in diesem Rechtsgebiet mehrjährige einschlägige Tätgkeit sowie profundes Verständnis der Zusammenhänge aller relevanten Rechtsvorschriften erfordert. Langjährige Tätigkeit in der Betreuung unserer Klienten in diesem Rechtsgebiet verschafft unserer Kanzlei die Expertise zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Interessen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
VERKEHRS- UND VERKEHRS- STRAFRECHT
Mobilität ist ein wichtiger Faktor in unserer Gesellschaft. Damit einhergehend kommt es laufend zu rechtlichen Problemen, die nicht selten mit Hilfe von Gerichten ausgetragen werden. Wir stehen Ihnen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei der Wahrung Ihrer Interessen nach einem Verkehrsunfall, zur Verfügung. Sollte ein Verkehrsunfall Personenschaden nach sich gezogen haben, beraten und vertreten wir Sie kompetent in allfälligen Strafverfahren und versuchen, die nachteiligen Auswirkungen eines solchen Ereignisses für unsere Klienten so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich nehmen wir uns auch der Probleme unserer Klienten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der mangelhaften Erfüllung von KFZ-Verträgen an.
ÖFFENTLICHES RECHT
Der Bereich des öffentlichen Rechts stellt einen weiteren Kompetenzschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Wir beraten und vertreten unsere Klienten bei der Antragstellung in Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel zur Erlangung von gewerberechtlichen oder straßenpolizeilichen Bewilligungen sowie bei der Abwehr von ungerechtfertigten behördlichen Verfügungen. Wenn es erforderlich ist, fechten wir Ihre Ansprüche auch bis zu den Höchstgerichten durch und vertreten Sie in allen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten sowie dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
VERWALTUNGS- STRAF- UND FÜHRERSCHEIN- RECHT
Sollten Sie mit verwaltungsstrafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, können wir aufgrund unserer Spezialkenntnisse im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens sowie unserer Erfahrung in der einschlägigen Behördenpraxis eine bestmögliche Lösung für Sie erzielen. Auch im Falle eines Führerscheinentzuges oder anderer verkehrsrechtlicher Maßnahmen vertreten wir Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.