Wir nehmen Ihre Interessen gerne in folgenden Rechtsgebieten umfassend wahr:

MIETRECHT

Mietrechtliche Angelegenheiten stellen einen besonderen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit unserer Kanzlei dar. Dieser Rechtsbereich zeichnet sich in besonderer Weise durch hochgradige Komplexität aus, sodass die Beratung und Vertretung in diesem Rechtsgebiet mehrjährige einschlägige Tätgkeit sowie profundes Verständnis der Zusammenhänge aller relevanten Rechtsvorschriften erfordert. Langjährige Tätigkeit in der Betreuung unserer Klienten in diesem Rechtsgebiet verschafft unserer Kanzlei die Expertise zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Interessen in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

VERKEHRS- UND VERKEHRS- STRAFRECHT

Mobilität ist ein wichtiger Faktor in unserer Gesellschaft. Damit einhergehend kommt es laufend zu rechtlichen Problemen, die nicht selten mit Hilfe von Gerichten ausgetragen werden. Wir stehen Ihnen in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel bei der Wahrung Ihrer Interessen nach einem Verkehrsunfall, zur Verfügung. Sollte ein Verkehrsunfall Personenschaden nach sich gezogen haben, beraten und vertreten wir Sie kompetent in allfälligen Strafverfahren und versuchen, die nachteiligen Auswirkungen eines solchen Ereignisses für unsere Klienten so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich nehmen wir uns auch der Probleme unserer Klienten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der mangelhaften Erfüllung von KFZ-Verträgen an.

ÖFFENTLICHES RECHT

Der Bereich des öffentlichen Rechts stellt einen weiteren Kompetenzschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Wir beraten und vertreten unsere Klienten bei der Antragstellung in Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel zur Erlangung von gewerberechtlichen oder straßenpolizeilichen Bewilligungen sowie bei der Abwehr von ungerechtfertigten behördlichen Verfügungen. Wenn es erforderlich ist, fechten wir Ihre Ansprüche auch bis zu den Höchstgerichten durch und vertreten Sie in allen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten sowie dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

VERWALTUNGS- STRAF- UND FÜHRERSCHEIN- RECHT

Sollten Sie mit verwaltungsstrafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, können wir aufgrund unserer Spezialkenntnisse im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens sowie unserer Erfahrung in der einschlägigen Behördenpraxis eine bestmögliche Lösung für Sie erzielen. Auch im Falle eines Führerscheinentzuges oder anderer verkehrsrechtlicher Maßnahmen vertreten wir Sie gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.